Online-Agentur - Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Online-Agentur - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


Vertragsgegenstand

I. Die Online-Agentur der Dumrath & Fassnacht KG (GmbH & Co.), nachfolgend OA genannt, erbringt ihre Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese haben auch Geltung für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart und vorgelegt werden. Spätestens mit dem schriftlichen Auftrag über eine Online-Präsentation mit allen dazugehörenden Dienstleistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.

II. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Nutzers oder Käufers, werden nur wirksam, wenn die OA sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluß. Gegenbestätigungen des Nutzers oder Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

III. Die Mitarbeiter der OA sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

IV. Die OA ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen, wie zum Beispiel Nutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist, zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Änderung oder Ergänzung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die OA berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

Vertragsabschluss

I. Der Vertrag über die Nutzung der OA-Dienste wird ausschließlich in schriftlicher Form abgeschlossen. Mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge sind unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen.

II. Eine vom Kunden unterzeichnete Bestellung über Dienstleistungen ist bindend. Die OA nimmt das Vertragsangebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung an.  Eine Kündigung des Vertrages  durch den Kunden vor erbrachter Dienstleistung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der OA möglich. Ausnahme ist hier die Kündigung aus wichtigem Grund. 

Das Material zur Erstellung der Homepage muss spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung in der Online-Agentur von Dumrath & Fassnacht vorliegen. Ansonsten wird der Auftrag automatisch storniert. Dumrath & Fassnacht berechnet in diesem Fall den vollen Auftragswert, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen in Höhe von 20% der Auftragssumme, sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil nachweist.

III. Soweit sich die OA zur Erbringung ihrer Leistungen, Dienste oder Lieferungen der Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Durch die gemeinsame Nutzung der Dienste zwischen den Kunden der OA besteht kein begründbares Vertragsverhältnis.

Vertragskündigung

I. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar.

II. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muss der OA spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftliche zugehen. Geht keine schriftliche Kündigung ein, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um den gleichen Zeitraum der Mindestlaufzeit.

Leistungsumfang und Bereitstellung

I. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der OA sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung. Die Leistungsbeschreibung liegt am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht aus. Sie kann gegen Kostenerstattung jederzeit bei der OA angefordert werden.

II. Die Leistungen der OA werden grundsätzlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Monopolübertragungswegen, insbesondere der TELEKOM AG, erbracht. Die OA hat jederzeit das Recht, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

III. Soweit die OA neben ihren Vertragspflichten kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne vorherige Ankündigung eingestellt werden. Hieraus ergibt sich kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch sowie kein Kündigungsrecht.

IV. Die OA als Provider hält die Internet-Zugänge 7 Tage der Woche für je 24 Stunden bereit. Bei Betriebsunterbrechungen aus technischen Gründen übernimmt die OA keine Gewährleistung. Betriebunterbrechungen werden, soweit möglich, mit angemessener Frist angekündigt.

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

I. Der Kunde ist verpflichtet, die OA-Dienste ordnungsgemäß und sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

die vereinbarten Entgelte zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer zum vereinbarten Zahlungstag fristgemäß zu bezahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der OA die entstandenen Kosten zu erstatten.
OA mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den OA-Diensten verwendet wird.
dafür zu sorgen, dass die Netz-lnfrastruktur oder Teile davon nicht durch die Inanspruchnahme über das übliche und normale Maß hinaus überbelastet werden.
die Zugriffsmöglichkeit auf die OA-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.
anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere im Rahmen des möglichen Sorge dafür zu tragen, dass Dritte keine Zugriffsmöglichkeiten auf die zur Nutzung zur Verfügung gestellten Leitungen und Daten haben, Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, sobald die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben, anvertraute Daten geheim zu halten.
der OA erkennbare, drohende oder vorhandene Mängel, Schaden oder Fehlerquellen unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen).
im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen und der OA den Zugriff zur Beseitigung der Schäden - soweit diese hierzu verpflichtet ist - zu gestatten und zu ermöglichen.
nach Abgabe der Störungsmeldung die der OA durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen und / oder Mängel- und Schadensbeseitigung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und insoweit die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag.
der OA innerhalb eines Monats nach Eintritt einer Änderung der Rechtsform oder des Namens sowie über den Verdacht oder das Bevorstehen eines Konkurses anzuzeigen.

II. Verstößt der Kunde gegen diese genannten Pflichten, ist die OA sofort berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

Nutzung der OA durch Dritte

I. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der OA-Leistungen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung, die ein Monat vor der erstmaligen Nutzung zu beantragen ist, zu gestatten.

II. Wird die Nutzung durch Dritte genehmigt, so hat der Kunde diesen vor der erstmaligen Nutzung ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen.

III. Wird die Nutzung durch Dritte nicht genehmigt, so steht dem Kunden weder ein Minderungs-, noch ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch zu.

IV. Der Kunde hat auch die Entgelte an die OA zu zahlen, die durch die genehmigte oder nichtgenehmigte (= unbefugte) Benutzung durch Dritte entstanden sind.

Zahlungsbedingungen

I. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, zahlbar unter Angabe der Rechnungsnummer. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen gewährt die OA 2% Skonto.

II. Sonstige Entgelte, wie zum Beispiel nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren, Mailingservice- ausgenommen der Pauschale, Kommunikationskosten), sind nach Erbringung der Leistung zu bezahlen und werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Es gelten die unter Absatz I genannten Bedingungen.

Zahlungsverzug und Eigentumsvorbehalt

I. Der Kunde gilt als in Zahlungsverzug gesetzt, sollten die geforderten Vergütungen nicht fristgerecht beglichen sein.

II. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Entgelte im Verzug, so ist die OA berechtigt, die Zugangsberechtigung bis zur Zahlung zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall weiterhin verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu bezahlen.

III. Erbrachte Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der OA.

IV. Überfällige Rechnungsbeträge können ab der ersten Mahnung mit 8 Prozent p.A. verzinst werden. Etwaige bewilligte Rabatte und oder Vergütungen entfallen bei Zahlungsverzug, bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Konkurs und bei Einleitung des gerichtlichen Verfahrens.

V. Kommt der Kunde in Verzug, so kann OA das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Das Online-Programm kann ohne Benachrichtigung des Kunden aus dem System gelöscht werden

VI. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges werden hierdurch nicht berührt.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

I. Der Kunde kann nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, die entweder unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt ist.

II. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

Leistungsverzögerungen, Rückvergütung

I. Leistungs- und Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der OA die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der TELEKOM AG oder anderer Diensteanbieter, hat die OA - auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen - nicht zu vertreten. Sie berechtigen die OA die Leistung um die Dauer der Behinderung - zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

II. Dauert eine erhebliche Behinderung mehr als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts der erheblichen Behinderung bis zum Ende der erheblichen Behinderung oder dem nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern.

Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

der Kunde insgesamt nicht mehr auf die Dienste und Leistungen der OA zurückgreifen kann und deshalb die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,

die Nutzung der Dienste und Leistungen insgesamt wesentlich erschwert ist oder die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten wesentlichen Dienste oder Leistungen unmöglich wird,

oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

III. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, Kündigungsrechte, stehen dem Kunden nicht zu.

IV. Bei Ausfällen von Diensten und Leistungen wegen außerhalb des Verantwortungsbereiches der OA liegender Störungen erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten, die im Verantwortungsbereich der OA liegen, nur dann erstattet, wenn die OA oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

V. Leistungsverzögerungen, die der Kunde selbst verursacht, durch nicht termingerechte Anlieferung aller Informationen, die zur Erfüllung des Auftrages nötig sind, und die der OA die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, können nicht vom Kunden gelten gemacht werden, gestatten jedoch der OA Einhaltungsfristen entsprechend zu verlängern und die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu berechnen.

Geheimhaltung, Datenschutz

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten alle vom Kunden an die OA unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

Haftungsbeschränkung

I. Die OA weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht sicherstellen kann, dass Dritte oder Kunden keinen Zugriff auf die Dienste der OA, insbesondere die bei Nutzung der Dienste vom Kunden übermittelten Daten sowie die dabei verwendete Hard- und Software, nehmen können. Für hierbei entstehende Schäden haftet die OA nicht. Die Nutzung der Dienste erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Users.

II. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der OA als auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.

Weder die OA, deren Mitarbeiter sowie andere Personen, die an der Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung der Leistungen beteiligt sind, haften für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, die als Folge der Inanspruchnahme der Leistungen entstehen; ganz gleich, ob sie aus Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, Verzug oder Gewährleistungsrechten beruhen.

III. Die OA haftet nicht für die über ihre Dienste und Leistungen übermittelten Informationen, insbesondere weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass diese frei von Rechten Dritter sind.

IV. Die OA haftet nicht, wenn andere Kunden, unbefugte oder befugte Dritte die Dienste oder Leistungen der OA rechtswidrig benutzen, insbesondere hierbei Kenntnis von fremden Daten erhalten, diese benutzen und/oder dadurch einen Schaden verursachen.

V. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder nach dem geltenden Recht eine Haftung ausschließen, ist die OA bei Schäden, die

durch die Inanspruchnahme der OA-Dienste und -Leistungen,
durch die Übermittlung und Speicherung von Daten,
die Verwendung übermittelter Programme und Daten,
durch das Unterlassen von Prüfungspflichten hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der OA,
oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung im vertraglich vereinbarten Rahmen durch die OA nicht erfolgt ist,

der Höhe nach auf 1.500 Euro beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Vl. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die OA nicht, es sei denn, die OA hat die Vernichtung der Daten in ihrem Verantwortungsbereich vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht, und der Kunde hat sichergestellt, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbaren Aufwand rekonstruiert werden können.

Haftung des Kunden

I. Der Kunde haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Folgen, Nachteile und Schäden, die der OA, Dritten oder anderen Kunden der OA durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung durch sich selbst, durch befugte Dritte oder durch die Gestattung der Verwendung der OA-Dienste und -Leistung durch unbefugte Dritte sowie dadurch entstehen, dass der Kunde oder sein befugter Dritter den Obliegenheiten nicht nachkommt.

Schlussbestimmungen

I. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg-Mitte, Deutschland.

II. Auf diesen Vertrag und sämtliche nachfolgenden Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

III. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger und die befugten Dritten der OA-Kunden gebunden.

IV. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

September 1998

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