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Vertragsgegenstand
I. Die Online-Agentur der Dumrath &
Fassnacht KG (GmbH & Co.), nachfolgend OA genannt, erbringt ihre
Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen. Diese haben auch Geltung für sämtliche künftige
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart und vorgelegt werden. Spätestens mit dem schriftlichen Auftrag
über eine Online-Präsentation mit allen dazugehörenden Dienstleistungen
gelten diese Bedingungen als angenommen.

II. Von diesen Bedingungen
abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des
Nutzers oder Käufers, werden nur wirksam, wenn die OA sie schriftlich
bestätigt. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluß.
Gegenbestätigungen des Nutzers oder Käufers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.

III. Die Mitarbeiter der OA sind
nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages
einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

IV. Die OA ist jederzeit
berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller
Anlagen, wie zum Beispiel Nutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen
mit einer angemessenen Ankündigungsfrist, zu ändern oder zu ergänzen.
Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung,
spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die geänderten oder ergänzten
Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend
der Änderung oder Ergänzung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß,
so ist die OA berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an
dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten
sollen.
 
Vertragsabschluss

I. Der Vertrag über
die Nutzung der OA-Dienste wird ausschließlich in schriftlicher Form
abgeschlossen. Mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge sind unverzüglich
in schriftlicher Form nachzureichen.

II. Eine vom Kunden unterzeichnete Bestellung über
Dienstleistungen ist bindend. Die OA nimmt das Vertragsangebot durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung an. Eine Kündigung des
Vertrages durch den Kunden vor erbrachter Dienstleistung ist nur mit
schriftlicher Zustimmung der OA möglich. Ausnahme ist hier die Kündigung
aus wichtigem Grund.

Das Material zur Erstellung der Homepage muss spätestens
3 Monate nach Auftragserteilung in der Online-Agentur von Dumrath &
Fassnacht vorliegen. Ansonsten wird der Auftrag automatisch storniert.
Dumrath & Fassnacht berechnet in diesem Fall den vollen Auftragswert,
jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen in Höhe von 20% der
Auftragssumme, sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren
Anteil nachweist.

III. Soweit sich die OA zur Erbringung ihrer
Leistungen, Dienste oder Lieferungen der Dienste Dritter bedient, werden
diese nicht Vertragspartner des Kunden. Durch die gemeinsame Nutzung der
Dienste zwischen den Kunden der OA besteht kein begründbares Vertragsverhältnis.
Vertragskündigung

I. Bei Verträgen ohne
Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner
mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar.

II. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das
Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar.
Die Kündigung muss der OA spätestens einen Monat vor Ablauf der
Mindestlaufzeit schriftliche zugehen. Geht keine schriftliche Kündigung ein, verlängert sich das
Vertragsverhältnis automatisch um den gleichen Zeitraum der
Mindestlaufzeit.
 
Leistungsumfang und Bereitstellung

I. Der Umfang der
vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der OA
sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung.
Die Leistungsbeschreibung liegt am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht aus.
Sie kann gegen Kostenerstattung jederzeit bei der OA angefordert werden.

II. Die Leistungen der OA werden
grundsätzlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der
Grundlage von Monopolübertragungswegen, insbesondere der TELEKOM AG,
erbracht. Die OA hat jederzeit das Recht, die Leistungen zu erweitern, zu
ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

III. Soweit die OA neben ihren
Vertragspflichten kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können
diese jederzeit und ohne vorherige Ankündigung eingestellt werden.
Hieraus ergibt sich kein Minderungs-, Erstattungs- oder
Schadensersatzanspruch sowie kein Kündigungsrecht.

IV. Die OA als Provider hält die
Internet-Zugänge 7 Tage der Woche für je 24 Stunden bereit. Bei
Betriebsunterbrechungen aus technischen Gründen übernimmt die OA keine
Gewährleistung. Betriebunterbrechungen werden, soweit möglich, mit
angemessener Frist angekündigt.
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

I. Der Kunde ist
verpflichtet, die OA-Dienste ordnungsgemäß und sachgerecht zu nutzen. Er
ist insbesondere verpflichtet,
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die
vereinbarten Entgelte zuzüglich der darauf zu berechnenden
Umsatzsteuer zum vereinbarten Zahlungstag fristgemäß zu bezahlen.
Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste
bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der OA die
entstandenen Kosten zu erstatten. |
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OA
mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den
OA-Diensten verwendet wird. |
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dafür zu
sorgen, dass die Netz-lnfrastruktur oder Teile davon nicht durch die
Inanspruchnahme über das übliche und normale Maß hinaus überbelastet
werden. |
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die
Zugriffsmöglichkeit auf die OA-Dienste nicht missbräuchlich zu
nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. |
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anerkannten
Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere im
Rahmen des möglichen Sorge dafür zu tragen, dass Dritte keine
Zugriffsmöglichkeiten auf die zur Nutzung zur Verfügung gestellten
Leitungen und Daten haben, Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich
zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, sobald die Vermutung
besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben,
anvertraute Daten geheim zu halten. |
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der OA
erkennbare, drohende oder vorhandene Mängel, Schaden oder
Fehlerquellen unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen). |
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im Rahmen
des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der
Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die
Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen und der OA
den Zugriff zur Beseitigung der Schäden - soweit diese hierzu
verpflichtet ist - zu gestatten und zu ermöglichen. |
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nach Abgabe
der Störungsmeldung die der OA durch die Überprüfung ihrer
Einrichtungen und / oder Mängel- und Schadensbeseitigung
entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und insoweit die Störung
im Verantwortungsbereich des Kunden lag. |
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der OA
innerhalb eines Monats nach Eintritt einer Änderung der Rechtsform
oder des Namens sowie über den Verdacht oder das Bevorstehen eines
Konkurses anzuzeigen. |
II. Verstößt der Kunde gegen diese genannten
Pflichten, ist die OA sofort berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen.
 
Nutzung der OA durch Dritte

I. Eine direkte oder
mittelbare Nutzung der OA-Leistungen durch Dritte ist nur mit
schriftlicher Genehmigung, die ein Monat vor der erstmaligen Nutzung zu
beantragen ist, zu gestatten.

II. Wird die Nutzung durch Dritte genehmigt, so
hat der Kunde diesen vor der erstmaligen Nutzung ordnungsgemäß in die
Nutzung der Dienste einzuweisen.

III. Wird die Nutzung durch Dritte nicht
genehmigt, so steht dem Kunden weder ein Minderungs-, noch ein
Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch zu.

IV. Der Kunde hat auch die Entgelte an die OA zu
zahlen, die durch die genehmigte oder nichtgenehmigte (= unbefugte)
Benutzung durch Dritte entstanden sind.
Zahlungsbedingungen

I. Der Rechnungsbetrag
ist innerhalb 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, zahlbar
unter Angabe der Rechnungsnummer. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen gewährt
die OA 2% Skonto.

II. Sonstige Entgelte, wie zum Beispiel
nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren, Mailingservice-
ausgenommen der Pauschale, Kommunikationskosten), sind nach Erbringung der
Leistung zu bezahlen und werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Es gelten die unter Absatz I genannten Bedingungen.
Zahlungsverzug und Eigentumsvorbehalt

I. Der Kunde gilt als
in Zahlungsverzug gesetzt, sollten die geforderten Vergütungen nicht
fristgerecht beglichen sein.

II. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der
Entgelte im Verzug, so ist die OA berechtigt, die Zugangsberechtigung bis
zur Zahlung zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall weiterhin
verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu bezahlen.

III. Erbrachte Dienstleistungen bleiben bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der OA.

IV. Überfällige Rechnungsbeträge können ab
der ersten Mahnung mit 8 Prozent p.A. verzinst werden. Etwaige bewilligte
Rabatte und oder Vergütungen entfallen bei Zahlungsverzug, bei
gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Konkurs und
bei Einleitung des gerichtlichen Verfahrens.

V. Kommt der Kunde in Verzug, so kann OA das
Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Das Online-Programm kann ohne
Benachrichtigung des Kunden aus dem System gelöscht werden

VI. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen
Zahlungsverzuges werden hierdurch nicht berührt.
 
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

I. Der Kunde kann nur
mit einer Gegenforderung aufrechnen, die entweder unbestritten ist oder
rechtskräftig festgestellt ist.

II. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes
steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis
zu.
Leistungsverzögerungen, Rückvergütung

I. Leistungs- und
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die der OA die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer
Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der TELEKOM AG oder
anderer Diensteanbieter, hat die OA - auch bei verbindlich vereinbarten
Terminen und Fristen - nicht zu vertreten. Sie berechtigen die OA die
Leistung um die Dauer der Behinderung - zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben.

II. Dauert eine erhebliche Behinderung mehr als
zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren
ab dem Zeitpunkt des Eintritts der erheblichen Behinderung bis zum Ende
der erheblichen Behinderung oder dem nächsten Kündigungstermin
entsprechend zu mindern.

Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
der Kunde insgesamt nicht mehr auf die Dienste und
Leistungen der OA zurückgreifen kann und deshalb die in der
Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,

die Nutzung der Dienste und Leistungen
insgesamt wesentlich erschwert ist oder die Nutzung einzelner der in der
Auftragsbestätigung verzeichneten wesentlichen Dienste oder Leistungen
unmöglich wird,

oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
III. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche, Kündigungsrechte, stehen dem Kunden nicht zu.

IV. Bei Ausfällen von Diensten und Leistungen
wegen außerhalb des Verantwortungsbereiches der OA liegender Störungen
erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden
Ausfallzeiten, die im Verantwortungsbereich der OA liegen, nur dann
erstattet, wenn die OA oder einer ihrer Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig
verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag
erstreckt.

V. Leistungsverzögerungen, die der Kunde selbst
verursacht, durch nicht termingerechte Anlieferung aller Informationen,
die zur Erfüllung des Auftrages nötig sind, und die der OA die
Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, können nicht vom
Kunden gelten gemacht werden, gestatten jedoch der OA Einhaltungsfristen
entsprechend zu verlängern und die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten
Leistungen zu berechnen.
 
Geheimhaltung, Datenschutz

Falls nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten alle vom Kunden an die OA
unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
Haftungsbeschränkung

I. Die OA weist ausdrücklich
darauf hin, dass sie nicht sicherstellen kann, dass Dritte oder Kunden
keinen Zugriff auf die Dienste der OA, insbesondere die bei Nutzung der
Dienste vom Kunden übermittelten Daten sowie die dabei verwendete Hard-
und Software, nehmen können. Für hierbei entstehende Schäden haftet die
OA nicht. Die Nutzung der Dienste erfolgt ausschließlich auf eigene
Gefahr und eigenes Risiko des Users.

II. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit,
Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Forderungsverletzung und
unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der OA als auch im Verhältnis
zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit
nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.

Weder die OA, deren Mitarbeiter sowie andere
Personen, die an der Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung der
Leistungen beteiligt sind, haften für mittelbare Schäden, Folgeschäden
oder entgangenen Gewinn, die als Folge der Inanspruchnahme der Leistungen
entstehen; ganz gleich, ob sie aus Unmöglichkeit, Verschulden bei
Vertragsschluss, Verzug oder Gewährleistungsrechten beruhen.

III. Die OA haftet nicht für die über ihre
Dienste und Leistungen übermittelten Informationen, insbesondere weder für
deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass
diese frei von Rechten Dritter sind.

IV. Die OA haftet nicht, wenn andere Kunden,
unbefugte oder befugte Dritte die Dienste oder Leistungen der OA
rechtswidrig benutzen, insbesondere hierbei Kenntnis von fremden Daten
erhalten, diese benutzen und/oder dadurch einen Schaden verursachen.

V. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen
Geschäftsbedingungen oder nach dem geltenden Recht eine Haftung ausschließen,
ist die OA bei Schäden, die
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durch die
Inanspruchnahme der OA-Dienste und -Leistungen, |
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durch die Übermittlung
und Speicherung von Daten, |
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die
Verwendung übermittelter Programme und Daten, |
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durch das
Unterlassen von Prüfungspflichten hinsichtlich gespeicherter oder
übermittelter Daten seitens der OA, |
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oder
deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung
im vertraglich vereinbarten Rahmen durch die OA nicht erfolgt ist, |
der Höhe nach auf 1.500 Euro beschränkt, soweit
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
  
Vl. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet
die OA nicht, es sei denn, die OA hat die Vernichtung der Daten in ihrem
Verantwortungsbereich vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht, und
der Kunde hat sichergestellt, dass die Daten aus Datenmaterial, das in
maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbaren Aufwand
rekonstruiert werden können.
Haftung des Kunden

I. Der Kunde haftet für
alle mittelbaren und unmittelbaren Folgen, Nachteile und Schäden, die der
OA, Dritten oder anderen Kunden der OA durch die missbräuchliche oder
rechtswidrige Verwendung durch sich selbst, durch befugte Dritte oder
durch die Gestattung der Verwendung der OA-Dienste und -Leistung durch
unbefugte Dritte sowie dadurch entstehen, dass der Kunde oder sein
befugter Dritter den Obliegenheiten nicht nachkommt.
Schlussbestimmungen

I. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist
Hamburg-Mitte, Deutschland.

II. Auf diesen Vertrag und sämtliche
nachfolgenden Verträge findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

III. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind
auch die Rechtsnachfolger und die befugten Dritten der OA-Kunden gebunden.

IV. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der
restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest
nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des
gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt für die Unvollständigkeit
der Bestimmungen entsprechend.
  
September 1998
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